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AGB   

RECHTLICHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - DIE GRUNDLAGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DER SHARKBYTE GMBH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen der SharkByte GmbH (nachfolgend „SharkByte“) und ihren Kunden.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen von SharkByte. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Der Tätigkeitsbereich von SharkByte umfasst insbesondere:

– B2B-Kaltakquise und Telefonakquise,
– B2B-Terminierung und Leadgenerierung,
– externen Vertrieb einschließlich Abschlussbegleitung vor Ort,
– Social-Media- und Online-Marketing,
– Suchmaschinenwerbung (SEA), insbesondere Google Ads und Meta Ads,
– Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Generative Engine Optimization (GEO),
– Webdesign und Webseitenwartung,
– Digitalisierung und IT-Beratung,
– Vertriebscoaching und Schulungen,
– Bereitstellung von Vertriebsmitarbeitern, insbesondere exklusiven Sales Managern,
– projektbasierte Leadgenerierung,
– Photovoltaik-Projektplanung sowie Koordination von DC-/AC-Montage und Netzanschluss einschließlich Whitelabel-Kooperationen und
– Verkauf oder Vermittlung qualifizierter Leads, insbesondere in den Bereichen Photovoltaik, Energie und Handwerk.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn SharkByte ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn SharkByte in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.


§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von SharkByte in Textform, durch Auftragsbestätigung von SharkByte oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Veranlassung des Kunden zustande.

(2) Art, Umfang, Ziel, Vergütung und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektvereinbarung oder der Leistungsbeschreibung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(3) SEO-, GEO-, Online-Marketing-, Vertriebs-, Leadgenerierungs- und Beratungsleistungen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, als Dienstleistungen erbracht. Gegenstand der Beauftragung ist die fachgerechte Analyse, Planung, Konzeption, Umsetzung, Betreuung und Optimierung der vereinbarten Maßnahmen.

(4) Soweit nicht ausdrücklich in Textform ein bestimmter Erfolg als Vertragsinhalt vereinbart wurde, schuldet SharkByte keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine konkrete Anzahl an Anfragen, Leads, Terminen, Abschlüssen oder Umsätzen und keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder KI-basierten Suchsystemen. Dies gilt insbesondere, weil die Ergebnisse von Vertriebs- und Marketingmaßnahmen von zahlreichen internen und externen Faktoren abhängen, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs von SharkByte liegen. Zielwerte, Bearbeitungsquoten, Terminziele, Prognosen, Erfahrungswerte oder sonstige Leistungskennzahlen dienen ausschließlich der Projektsteuerung, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindliche Garantie oder als selbstständige Erfolgspflicht vereinbart wurden.

(5) Nebenabreden sowie Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform.

(6) Der Kunde hat alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Freigaben, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner und Rückmeldungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die auf einer fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von SharkByte. Vereinbarte Leistungszeiträume und Fristen verlängern sich in angemessenem Umfang.

(7) Bei Photovoltaik-Projekten umfasst der Leistungsumfang von SharkByte, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich Projektplanung, Beratung, Koordination und gegebenenfalls Vermittlung. Die Ausführung der DC-/AC-Montage sowie des Netzanschlusses erfolgt durch eigenständige Partnerunternehmen.

(8) Im Bereich Leadverkauf oder Leadvermittlung vermittelt SharkByte qualifizierte Kundenanfragen („Leads“) an den Kunden. Die Leads werden im Rahmen der vereinbarten Kriterien vorqualifiziert. Dazu kann insbesondere gehören, dass

a) der Interessent ein konkretes Interesse an der betreffenden Dienstleistung oder dem betreffenden Produkt bekundet hat,
b) eine Kontaktaufnahme im rechtlich zulässigen Rahmen erfolgen kann und
c) die vorhandenen Kontaktdaten im Rahmen der üblichen Möglichkeiten geprüft wurden.

(9) SharkByte schuldet beim Leadverkauf oder bei der Leadvermittlung keine Abschlussquote, keinen bestimmten Umsatz, keinen wirtschaftlichen Erfolg und keine Garantie dafür, dass ein Lead zu einem Vertragsschluss führt.


§ 3 Startgebühr, Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Bei bestimmten Leistungen, insbesondere SEO, GEO, SEA-Set-up, Bereitstellung eines exklusiven Sales Managers oder Photovoltaik-Projektierung, kann zu Beginn eine einmalige Start- oder Set-up-Gebühr vereinbart werden. Diese deckt insbesondere Projektplanung, organisatorische Vorbereitung, Ressourcenbindung und interne Einrichtung ab.

(2) Eine vereinbarte Start- oder Set-up-Gebühr ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig, soweit im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Die jeweilige Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus dem Angebot oder der Projektvereinbarung. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Bestimmungen:

a) Online-Marketing-Dienstleistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate.

b) Projektbasierte Vertriebsleistungen und die Bereitstellung von Sales Managern können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

c) Für laufende Lead-Kooperationen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform; eine E-Mail ist ausreichend.

(6) Bereits erbrachte, gelieferte, terminierte oder abgerechnete Leistungen und Leads bleiben auch bei Vertragsende vergütungspflichtig. Bereits verbindlich eingeplante oder begonnene Leistungen können innerhalb einer angemessenen Übergabe- und Abwicklungsphase von bis zu 14 Tagen abgeschlossen, dokumentiert oder übergeben werden. Eine anteilige Erstattung bereits verdienter oder für vereinbarte Leistungskapazitäten geschuldeter Vergütung erfolgt nicht.

(7) Eine unentgeltliche Weiterbearbeitung über die vereinbarte Projektlaufzeit oder über eine ausdrücklich vereinbarte Übergabe- und Abwicklungsphase hinaus ist nicht geschuldet. Offene Wiedervorlagen, Rückrufe, Terminabstimmungen, Nachfasskontakte oder nicht final erreichte Kontakte werden nach Ablauf der Projektlaufzeit nur im Rahmen einer gesondert vereinbarten Nachlaufphase weiterbearbeitet, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Angebot oder der Projektvereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Alternativ kann ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart werden.

(3) Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

a) Bei projektbasierten Leistungen sind 50 % des vereinbarten Stundenkontingents sowie eine vereinbarte Set-up-Gebühr im Voraus zu entrichten. Der Restbetrag wird nach Abschluss des vereinbarten Stundenkontingents oder zum Ende des Abrechnungszeitraums fällig.

b) Bei einmaligen Leistungen, Einzelprojekten sowie beim Verkauf oder der Bereitstellung einmaliger Lead-Pakete ist die vereinbarte Vergütung vollständig im Voraus zu entrichten.

c) Monatliche Lead-Pakete werden grundsätzlich monatlich im Voraus abgerechnet.

(4) SharkByte ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der jeweils vereinbarten Vorauszahlung zu beginnen.

(5) Erfolgsvergütungen, insbesondere Vergütungen pro qualifiziertem Termin, werden gesondert erfasst und, soweit nichts anderes vereinbart wurde, monatlich abgerechnet.

(6) Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. SharkByte kann außerdem angemessene Mahnkosten und weitergehende gesetzliche Ansprüche geltend machen.

(8) Bei Zahlungsverzug ist SharkByte berechtigt, die weitere Leistungserbringung und Lieferung von Leads bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen auszusetzen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

(9) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

(10) Einwendungen gegen einzelne Kontakte, Termine, Statuszuordnungen, Reports oder Kampagnenergebnisse berechtigen den Kunden nicht zur vollständigen Zurückbehaltung fälliger Vergütungen, sofern die Einwendungen nicht konkret, nachvollziehbar und bezogen auf bestimmte Einzelvorgänge in Textform mitgeteilt werden. Unbestrittene, fällige oder nicht unmittelbar von der Einwendung betroffene Vergütungsbestandteile sind fristgerecht zu zahlen.

(11) Soweit der Kunde eine Leistung beanstandet, bleibt die Vergütungspflicht für ordnungsgemäß erbrachte, bereitgestellte, dokumentierte oder vertraglich vereinbarte Leistungskapazitäten unberührt. Eine vollständige Zahlungsverweigerung wegen einzelner operativer Einwendungen ist ausgeschlossen, soweit nicht ein gesetzlich zwingendes Zurückbehaltungsrecht im konkreten Umfang besteht.

(12) Nachträglich definierte Bearbeitungsquoten, Erfolgskennzahlen, Terminziele, Statuslogiken oder Auswertungsmaßstäbe ändern die Fälligkeit bereits gestellter Rechnungen nur, wenn SharkByte einer solchen Änderung ausdrücklich in Textform zustimmt.


§ 5 Erfolgsvergütungen und qualifizierte Termine

(1) Wird eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart, richten sich deren Höhe, Voraussetzungen und Abrechnung nach dem jeweiligen Angebot oder der Projektvereinbarung.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt ein Termin oder Lead als erfolgreich vermittelt, wenn mit einem nach den vereinbarten Zielgruppenkriterien relevanten Ansprechpartner, insbesondere aus Geschäftsführung, Personalabteilung, Einkauf oder Fachbereichsleitung, ein konkreter Gesprächstermin vereinbart und bestätigt wurde.

(3) Die Vergütungspflicht besteht unabhängig davon, ob im Anschluss an den Termin ein Vertragsabschluss oder Umsatz des Kunden zustande kommt.


§ 5a Besondere Bestimmungen für B2B-Kaltakquise, Terminierung und Leadbearbeitung

(1) Bei Leistungen im Bereich B2B-Kaltakquise, Telefonakquise, Terminierung, Leadgenerierung und Vertriebsunterstützung schuldet SharkByte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die Durchführung der vereinbarten vertrieblichen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere Vorbereitung, Ansprache, Nachverfolgung, Qualifizierung, Dokumentation, Wiedervorlagenbearbeitung und Terminabstimmung.

(2) Ein Kontakt gilt als bearbeitet, wenn dieser im Rahmen der Kampagne mindestens einem nachvollziehbaren Bearbeitungs- oder Ergebnisstatus zugeordnet wurde. Hierzu zählen insbesondere: erreicht und qualifiziert, kein Interesse, kein Bedarf, falscher Ansprechpartner, nicht zuständig, ungültige Kontaktdaten, nicht erreichbar nach mehreren dokumentierten Kontaktversuchen, Rückruf oder Wiedervorlage mit dokumentiertem nächsten Schritt, E-Mail-Nachfassprozess mit dokumentiertem Follow-up, Terminabstimmung, Termin vereinbart, Termin durchgeführt oder final abgeschlossen/verloren.

(3) Die Leistung von SharkByte umfasst auch erfolglose Kontaktversuche, nicht erreichte Ansprechpartner, belegte Rückrufversuche, E-Mail-Nachfassprozesse, Wiedervorlagen und die Dokumentation von Ablehnungen oder fehlender Rückmeldung. Die Nichterreichbarkeit, fehlende Rückmeldung oder Ablehnung eines kontaktierten Unternehmens liegt außerhalb des Einflussbereichs von SharkByte und stellt keine Schlechtleistung dar, sofern die Bearbeitung ordnungsgemäß dokumentiert wurde.

(4) Der Status „E-Mail versendet“ oder ein vergleichbarer Mailstatus stellt einen offenen Bearbeitungsstatus dar, sofern kein Nachfassversuch, kein dokumentierter nächster Schritt oder kein finaler Ergebnisstatus hinterlegt wurde. Der Status „kontaktiert“ oder ein vergleichbarer Zwischenstatus stellt ebenfalls keinen zwingend finalen Abschluss dar, solange kein Ergebnis, keine Qualifizierung, keine Wiedervorlage oder kein finaler Status dokumentiert ist.

(5) Stellt der Kunde eigene Kontaktlisten, Zielkundenpools, CRM-Daten oder sonstige Ausgangsdaten bereit, ist er für deren Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit, Dublettenfreiheit und grundsätzliche Verwendbarkeit verantwortlich. Fehlerhafte, veraltete, doppelte, unvollständige oder nicht erreichbare Kontakte können die Kampagnenergebnisse beeinflussen und begründen keine Minderung der Vergütung, sofern SharkByte die Bearbeitung ordnungsgemäß dokumentiert.

(6) Vom Kunden bereitgestellte oder vereinbarte Zielkundenpools werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, strukturiert und vertrieblich bearbeitet. Die Bearbeitung eines Zielkundenpools bedeutet nicht, dass jeder Kontakt innerhalb eines bestimmten Zeitpunkts erreicht, zu einem Termin geführt oder mit einem wirtschaftlichen Ergebnis abgeschlossen werden muss. Maßgeblich ist die dokumentierte vertriebliche Bearbeitung nach den vereinbarten Kampagnenparametern.

(7) Bearbeitungsquoten, Statusquoten, Zielzahlen, Terminziele oder sonstige Leistungskennzahlen dienen der operativen Steuerung und Erfolgskontrolle. Sie begründen keine Änderung der Vergütungspflicht, keine Zurückbehaltungsrechte und keine zusätzliche Erfolgspflicht, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindliche Zahlungs- oder Leistungsvoraussetzung vereinbart wurden.

(8) Ein vorqualifizierter Termin gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn ein grundsätzlich passender Ansprechpartner aus der abgestimmten Zielgruppe ein konkretes Gesprächsinteresse gezeigt und ein Gesprächstermin abgestimmt wurde. Spätere Absagen, Nichterscheinen, Verschiebungen, fehlende Abschlüsse oder eine abweichende Bewertung durch den Kunden nach Übergabe liegen außerhalb des unmittelbaren Verantwortungsbereichs von SharkByte, sofern die Qualifizierung nicht nachweislich fehlerhaft war.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, Statusübersichten, CRM-Einträge, Reports, Terminübergaben und sonstige Projektstände zeitnah zu prüfen. Einwendungen gegen einzelne Status, Termine oder Dokumentationen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung konkret und nachvollziehbar in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine konkrete Einwendung, gelten die bereitgestellten Informationen als Grundlage für die weitere Kampagnenbearbeitung.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Verwendbarkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Werbeaussagen, Zielgruppeninformationen und Unterlagen verantwortlich, soweit SharkByte deren Fehlerhaftigkeit nicht erkennen musste.

(3) Verzögerungen infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen in angemessenem Umfang. Ein hierdurch entstehender, nachweisbarer Mehraufwand kann gesondert berechnet werden, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.


§ 7 Berichterstattung, interne Dokumentation und Systemzugriff

(1) Bei Leistungen im Bereich B2B-Kaltakquise, Telefonakquise, Leadgenerierung und Terminierung richten sich Umfang, Inhalt und Häufigkeit der Berichterstattung und Leistungsdokumentation nach dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Projektvereinbarung. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Berichterstattung in zusammengefasster Form sowie durch Übermittlung der vereinbarten qualifizierten Leads und Termine. Die Berichterstattung dient der Transparenz und Projektsteuerung; sie begründet keinen Anspruch auf vollständige Herausgabe interner Arbeitsdaten oder Rohdaten.

(2) Interne Arbeitsunterlagen, betriebliche Aufzeichnungen und operative Rohdaten sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung. Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf unmittelbare Einsicht, Zugriff, Herausgabe, Übertragung, Kopie oder Export vollständiger Anrufverläufe, Einzelverbindungsdaten, Anruf- und Aktivitätslogs, Anwahllisten, mitarbeiterbezogener Leistungsdaten, interner Gesprächsnotizen, interner Qualitätsbewertungen, Systemkonfigurationen oder sonstiger Rohdaten aus den von SharkByte eingesetzten Telefonie-, Dialer-, CRM- oder IT-Systemen. Dies gilt während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(3) Die Regelung dient insbesondere dem Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Ansprechpartnern und sonstigen Dritten sowie dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von SharkByte. SharkByte ist berechtigt, Leistungsnachweise in zusammengefasster, anonymisierter oder hinsichtlich personenbezogener und vertraulicher Informationen geschwärzter Form zur Verfügung zu stellen. Ein unmittelbarer Zugang des Kunden zu internen Systemen von SharkByte wird nicht geschuldet.

(4) Vom Kunden bereitgestellte Ausgangsdaten sowie ausdrücklich vereinbarte projektbezogene Reportings bleiben unberührt. Die Bereitstellung solcher Daten begründet jedoch keinen Anspruch auf Einsicht in die internen Systeme, vollständigen Systemprotokolle oder sonstigen Rohdaten von SharkByte.

(5) Zwingende gesetzliche Auskunfts-, Kontroll-, Nachweis- und Herausgaberechte, insbesondere aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften sowie behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen, bleiben unberührt. Soweit eine Offenlegung gesetzlich erforderlich ist, erfolgt sie ausschließlich im notwendigen Umfang und grundsätzlich ohne unmittelbaren Systemzugang. Personenbezogene Daten Dritter sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind angemessen zu schützen.

(6) Soweit zwischen den Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung besteht, gehen deren zwingende datenschutzrechtliche Kontroll- und Informationsregelungen den Bestimmungen dieses Paragraphen vor.


§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) SharkByte verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Die Datenschutzerklärung ist unter www.shark-byte.de/datenschutz abrufbar.

(3) Soweit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(4) Die durch SharkByte übermittelten Kundenanfragen, Leads und Datensätze dürfen vom Kunden ausschließlich für die vertraglich vereinbarte eigene Kontaktaufnahme, Beratung und Angebotserstellung verwendet werden. Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf oder eine Veröffentlichung dieser Daten ist ohne ausdrückliche Zustimmung von SharkByte unzulässig, soweit keine gesetzliche Berechtigung besteht.

(5) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen Absatz 4 kann SharkByte eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000,00 Euro je betroffenem Lead verlangen. Die konkrete Höhe wird von SharkByte nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Art, Schwere und Umfang des Verstoßes festgesetzt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 9 Haftung

(1) SharkByte haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SharkByte nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, soweit diese nicht typischerweise vorhersehbar waren.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(5) Soweit die Haftung von SharkByte ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und beauftragten Partner.


§ 10 Besondere Bestimmungen für Photovoltaik, Montage, Netzanschluss und Whitelabel

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt SharkByte im Bereich Photovoltaik ausschließlich Leistungen der Beratung, technischen Vorplanung, Projektkoordination und Vermittlung. Die handwerkliche Ausführung von Montage- und Anschlussarbeiten erfolgt durch rechtlich selbstständige Partnerunternehmen.

(2) Leistungen können im Whitelabel-Modell erfolgen. Partnerunternehmen können hierbei im Namen des Kunden oder im Hintergrund auftreten. SharkByte tritt nicht als handwerklich ausführender Betrieb auf, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Für die fachgerechte Ausführung, Qualität, Termineinhaltung und Sicherheit der Montage- und Anschlussarbeiten ist das jeweils ausführende Partnerunternehmen verantwortlich. Ansprüche wegen Fehlern der handwerklichen Ausführung sind grundsätzlich gegenüber dem ausführenden Unternehmen geltend zu machen. Eine Haftung von SharkByte für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere bei eigener Planung, Koordination oder schuldhafter Auswahl eines Partners, richtet sich nach § 9.

(4) SharkByte kann auf Wunsch bei der Erstellung und Weiterleitung von Netzanschlussunterlagen unterstützen. Die Entscheidung über Genehmigungen, Bearbeitungsfristen und tatsächliche Durchführung liegt beim zuständigen Netzbetreiber und dem ausführenden Partnerunternehmen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, seine Endkunden auf Nachfrage zutreffend darüber zu informieren, welches Unternehmen die jeweiligen Montage- oder Anschlussarbeiten ausführt.


§ 11 Reklamationen im Leadverkauf

(1) Der Kunde hat übermittelte Leads unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Reklamationsgründe sind SharkByte innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt des Leads in Textform oder über ein von SharkByte bereitgestelltes Reklamationsformular mitzuteilen.

(2) Als Reklamationsgründe gelten, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, insbesondere:

a) eine Dublette innerhalb desselben Projekts oder Abrechnungszeitraums,
b) nachweislich unzutreffende oder nicht existente Kontaktdaten und
c) eine nachweislich bereits vor Übermittlung erfolgte Beauftragung eines anderen Anbieters mit demselben konkreten Produkt oder derselben konkreten Leistung, sofern dies nach den vereinbarten Qualifizierungskriterien ausgeschlossen sein sollte.

(3) Kein Reklamationsgrund sind insbesondere:

a) eine spätere Änderung des Interesses oder ausbleibende Rückmeldung des Endkunden,
b) eine ausbleibende Abschlussquote oder ein ausbleibender Umsatz,
c) die Nichterreichbarkeit des Endkunden nach ordnungsgemäßer Übermittlung,
d) eine unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Bearbeitung durch den Kunden oder
e) Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von SharkByte liegen.

(4) Bei berechtigter Reklamation leistet SharkByte nach eigener Wahl eine Ersatzlieferung oder erteilt eine entsprechende Gutschrift.

(5) Unterbleibt eine fristgerechte Reklamation erkennbarer Abweichungen, gilt die Leistung insoweit als genehmigt. Ansprüche wegen bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbarer Abweichungen sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.


§ 12 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist Düsseldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. SharkByte bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


SharkByte GmbH
Garather Schlossallee 19
40595 Düsseldorf
Schloss Garath

Telefon: +49 30 75676671
Web: www.shark-byte.de

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